Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für alle Transportdienstleistungen der SSH Schorfheider Schwerlast- und Holztransporte GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über Transportdienstleistungen zwischen der SSH Schorfheider Schwerlast- und Holztransporte GmbH, Angermünder Str. 11b, 16247 Althüttendorf (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Der Auftragnehmer erbringt Transportdienstleistungen, insbesondere im Bereich Holztransport, Rundholzlogistik, Bahnschwellentransport, Schiffsbe- und -entladung sowie Spezialtransporte. Art und Umfang der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem individuellen Transportauftrag.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer einzusetzen.
(3) Angaben zu Lieferzeiten und Transportterminen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Frist schriftlich vereinbart wurde. Der Auftragnehmer bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten, haftet jedoch nicht für Verzögerungen, die auf höherer Gewalt, Witterungsbedingungen, behördlichen Anordnungen oder anderen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen beruhen.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die zu transportierenden Güter ordnungsgemäß verpackt und verladen sind, sofern die Verladung nicht ausdrücklich als Leistung des Auftragnehmers vereinbart ist.
(2) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer rechtzeitig und vollständig über alle für die Durchführung des Transports wesentlichen Umstände zu informieren, insbesondere über besondere Eigenschaften des Transportguts, erforderliche Genehmigungen und Zugangsbeschränkungen an Lade- und Entladestellen.
(3) Wartezeiten, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, werden dem Auftraggeber nach den vereinbarten Sätzen oder, mangels Vereinbarung, nach den ortsüblichen Sätzen in Rechnung gestellt.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im jeweiligen Transportauftrag oder Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 5 Haftung
(1) Für die Haftung des Auftragnehmers bei der Durchführung von Gütertransporten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (§§ 407 ff. HGB) sowie, bei grenzüberschreitenden Transporten, das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR).
(2) Die Haftung des Auftragnehmers für Güterschäden ist gemäß § 431 HGB auf 8,33 Rechnungseinheiten (Sonderziehungsrechte) pro Kilogramm des Rohgewichts der beschädigten oder verlorenen Güter begrenzt, sofern nicht eine höhere Haftung vereinbart oder Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(3) Für Verzögerungsschäden haftet der Auftragnehmer gemäß § 431 Abs. 3 HGB bis zur Höhe des dreifachen Betrags der Fracht.
(4) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die nicht am Transportgut entstanden sind, ist auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(5) Schadensanzeigen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Fristen (§ 438 HGB bzw. Art. 30 CMR), schriftlich an den Auftragnehmer zu richten.
§ 6 Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen, Epidemien, schwere Witterungsbedingungen u. Ä.) ist der Auftragnehmer für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung von seiner Leistungspflicht befreit. Beide Parteien werden sich in einem solchen Fall unverzüglich informieren und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anpassen.
§ 7 Kündigung
(1) Einzelne Transportaufträge können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Transportbeginn kostenfrei storniert werden. Bei späterer Stornierung ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Ausfallentschädigung in Höhe von bis zu 80 % des vereinbarten Transportpreises zu verlangen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit nicht zwingende internationale Transportrechtsabkommen (insbesondere CMR) vorrangig Anwendung finden.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Frankfurt (Oder), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand: April 2026